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Kanzleimarketing

Stiftungswesen

Die österreichische Privatstiftung ist im internationalen Vergleich eine der interessantesten Möglichkeiten zur Erhaltung und Verwaltung größerer Vermögenswerte. Die Errichtung von Stiftungen erfordert jedoch ein hohes Maß an Spezialwissen, da schwierige steuerliche, rechtliche und organisatorische Fragen vorausschauend, langfristig und dauerhaft gelöst werden müssen.

Bei der rechtlichen Gestaltung der Stiftung ist entscheidend, welche Ziele vom Stifter verfolgt werden.

Die häufigsten Gründe für die Errichtung einer Privatstiftung sind:

  • Erhalt des Familienvermögens als Einheit
  • Vermeidung der Vermögensaufteilung im Zuge einer Scheidung
  • Schutz des Familienvermögens vor Gläubiger- oder Pflichtteilsansprüchen
  • Gewährleistung einer kontinuierlichen Unternehmensführung

Der Stifter kann sich, unter Berücksichtigung der genannten Ziele, eine jederzeitige Änderung der Stiftungsurkunden sowie den Widerruf vorbehalten.
Stiftungen stehen auch für kleinere Privat- und Familienvermögen offen; sie sind besonders sinnvoll für Firmenvermögen, Liegenschaftsbesitz und Unternehmensbeteiligungen.

Für die Gründung und Verwaltung von Familien- und Unternehmensstiftungen sind wir Spezialisten. Wir betreuen zahlreiche Stiftungen als Steuerberater. Unser Geschäftsführer ist in mehreren bedeutenden Privatstiftungen als Stiftungsvorstand bestellt. Ebenfalls sind wir bei einer namhaften Anzahl von Privatstiftungen als Stiftungsprüfer tätig.

Unser Angebot für Privatstiftungen umfasst

  • Stifterberatung (Gründungsberatung, Vermögenskonzept, Satzung) in Zusammenarbeit mit mehreren auf das Stiftungswesen spezialisierten Rechtsanwälten
  • Übernahme des gesamten Rechnungswesens vom Bankkonto bis zum prüffähigen Jahresabschluss sowie der laufenden steuerlichen Beratung
  • Unterstützung der Stiftungsgremien bei strategischen Zukunftsentscheidungen
  • Stiftungsprüfung
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