Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Springe direkt zum Inhalt
Kanzleimarketing

Für Bilanzierer

Automatisierungsschritt 1

  • Bankauszugsverbuchungen:
    • Sie haben die Möglichkeit, uns als Ihren Steuerberater eine Bankeinsichtsberechtigung von Ihrem Firmenkonto zu geben.
    • Wir, als Ihr Steuerberater, können uns dann eine für die Buchhaltung relevante Datei von der Bank herunterladen und in diese in der Buchhaltungssoftware einspielen.

Automatisierungsschritt 2

  • Ausgangsrechnungen:
    • Wenn Ausgangsrechnungen über eine Software erstellt werden, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Daten in eine CSV-Datei zu exportieren.
    • Die CSV-Datei muss eine gewisse Struktur aufweisen, darum sollte diese Struktur vorher mit uns abgesprochen werden, bevor die Exportschnittstelle eingerichtet wird.
    • Wenn die CSV-Datei (oder das Schnittstellenfile) das erforderliche Format aufweist, können wir auf diesen elektronischen Daten in unserer Buchhaltung aufsetzen.

Automatisierungsschritt 3

  • Bankeinzüge:
    • Wenn Sie bei Ihren Kunden eine Bankeinzugsberechtigung besitzen und Ihre Forderungen mittels Bankeinzug einheben, können wir Ihnen hier monatlich eine Datei zur Verfügung stellen, welche Sie in Ihr Telebanking importieren können und somit die Einzüge automatisch durchgeführt werden.
    • Hierfür benötigen wir Daten wie etwa Ihre Creditor-ID, die IBAN und BIC Ihrer Kunden, Mandats-ID usw.
  • Eingangsrechnungen:
    • Bei den Eingangsrechnungen empfehlen wir weiterhin die Verbuchung durch unser fachkundiges Buchhaltungspersonal, welches die korrekte Zuordnung der Rechnungen in die buchhalterischen Konten vornimmt.
    • Selbstverständlich können die Eingangsrechnungen per Mail an unsere Kanzlei übermittelt werden. Dies bietet den Vorteil, dass die Eingangsrechnungen dem entsprechenden Buchungssatz angefügt werden können und so jederzeit schnell einsehbar sind.
zum Seitenanfang