Sie haben die Möglichkeit, uns als Ihren Steuerberater eine Bankeinsichtsberechtigung von Ihrem Firmenkonto zu geben.
Wir, als Ihr Steuerberater, können uns dann eine für die Buchhaltung relevante Datei von der Bank herunterladen und diese in der Buchhaltungssoftware einspielen.
Automatisierungsschritt 2
Kassabuch:
Wenn Sie Ihre Kassabewegungen bereits in der EDV (z.B. Excel) erfassen, können Sie diese Datei dem Steuerberater übermitteln, damit dieser die Daten in die Buchhaltungssoftware einspielen kann und nur noch die Belege kontrollieren muss.
Automatisierungsschritt 3
Papierlos buchen:
Selbstverständlich können sämtliche Belege in elektronischer Form zur weiteren Bearbeitung an unsere Kanzlei übermittelt werden. Dies bietet den Vorteil, dass die Belege dem entsprechenden Buchungssatz angefügt werden können und so jederzeit schnell einsehbar sind.
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